Die VG Wort – Einnahmequelle für Autoren
Was macht die VG Wort?
Die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort, ist wie die GEMA, nur eben für Texte. Sie sorgt dafür, dass Urheberinnen und Urheber von Texten Tantiemen für die sogenannte Zweitverwertung – also eine Nutzung von Texten nicht auf dem direkten Weg – erhalten. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Ausleihe eines Buches in der Bibliothek handeln, bei welcher nicht für das Buch bezahlt wird, sondern der Mitgliedsbeitrag an die Bücherei. Ein anderes Beispiel wäre ein Blog, dessen Besucher die dort veröffentlichten Inhalte kostenlos lesen können. Die Urheberinnen und Urheber dieser Texte und Artikel erzielen dafür keine Einnahmen.
Aus eben diesem Grund wurde 1958 die VG Wort als Zusammenschluss von AutorInnen und Verlagen gegründet. Sie nimmt Geld von denen ein, die geistiges Eigentum verwerten. Darunter fallen Hersteller von nahezu allem, mit dem man Kopien von Texten anfertigen kann wie Fotokopierer, Drucker, USB-Sticks etc. Darüber hinaus führen Bibliotheken eine sogenannte Bibliothekspauschale an die Verwertungsgesellschaft ab.
Von den eingenommenen Geldern schüttet die VG Wort einmal jährlich Tantiemen an alle bei ihr gemeldeten Autorinnen und Autoren aus. Die Höhe dieser Zahlungen bemisst sich nach den Einnahmen der VG Wort und einem festgelegten Verteilerschlüssel. Die Ausschüttungsquoten werden jährlich vom Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft festgelegt. Voraussetzung für Auszahlungen ist, dass deine Texte kopierfähig sind, also dass sie tatsächlich in Bibliotheken ausgeliehen werden können bzw. dass genügend Menschen sie im Internet (z. B. auf deinem Blog) lesen. So kannst du als Urheberin oder Urheber wiederkehrende Einnahmen generieren.
Wer kann bei der VG Wort teilnehmen?
Um bei der VG Wort teilnehmen und Texte melden zu können, musst du …
- Autorin / Autor
- Drehbuchautorin / Drehbuchautor
- Journalistin / Journalist
- Bloggerin / Blogger
sein oder einem ähnlichen Beruf angehören und entsprechende Werke (Belletristik, Theaterstücke, Hörspiele, Kinder-/Jugendbuch, Sach- und Fachbuch, wissenschaftliche Werke etc.) schreiben und in Deutschland bzw. ggfs. dem deutschsprachigen Ausland veröffentlichen.
Des Weiteren musst du der VG Wort den Auftrag erteilen, deine Interessen zu vertreten (Wahrnehmungsvertrag).
Im Merkblatt für Urheber und Verlage der VG Wort (Fassung 2023) heißt es:
„Wahrnehmungsberechtigter kann jeder werden, der über Rechte und Ansprüche an Sprachwerken verfügt, die im Wahrnehmungsvertrag der VG WORT genannt sind. Dies sind insbesondere Autoren, Erben verstorbener Autoren (bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers), Herausgeber von urheberrechtlich geschützten Sammelwerken und Verlage.
Sprachwerke, an denen die VG WORT Rechte wahrnimmt, sind dabei veröffentlichte geschriebene Texte aller Art einschließlich der Übersetzungen und Adaptionen solcher Texte (z.B. Belletristik, Kinder- und Jugendbuch, Presse, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Fach- und Sachbücher, Texte auf Internetseiten) aber auch Texte bei audio- und audio-visuellen Werken (z.B. Hörspiele, Reportagen, Features, Drehbücher und Übersetzungen fremdsprachiger Filme) sowie mündlich vorgetragene Werke und Wortbeiträge, die im Fernsehen oder Hörfunk ausgestrahlt werden.“
Wie kann ich teilnehmen?
Schritt 1: Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abschließen
Lege dir hierfür erstmal einen Zugang im Portal der VG Wort an. Du wirst durch die Anmeldung geführt und kannst anschließend den Wahrnehmungsvertrag ausdrucken, lesen und per Post an die VG Wort schicken. Das ist lästig, aber einmalig notwendig.
Mit deiner Registrierung bekommst du dann auch den Zugang zu T.O.M., dem Meldeportal der VG Wort, über das du später deine Texte an die VG Wort melden kannst.
Schritt 2: Das Meldeportal T.O.M.
Im T.O.M. kannst du all deine Publikationen anmelden und verwalten, jedoch ist das Portal nicht gerade für seine Übersichtlichkeit bekannt.
–› Hinweis: Meldung von Print-Titeln:
Deine gedruckten Bücher findest du generell nicht im Archiv der T.O.M-Meldungen, weil es sich gemäß der Logik der VG Wort dabei nicht um eine T.O.M.-Meldung handelt, sondern um eine Meldung für die Bibliothekstantieme. Diese meldest du zwar auch über T.O.M., dennoch wird sie dort nicht angezeigt. Stattdessen findest du deine Print-Titel unter ›Bibliothekstantieme ›Recherche in Titelanzeigen.
–› Hinweis: Meldung von Texten im Internet & E-Books:
Auch deine Texte im Internet mit und ohne Zählmarken sowie E-Books findest du nicht im Archiv deiner T.O.M.-Meldungen. Denn auch diese gelten nach Logik der VG Wort wieder nicht als T.O.M.-Meldungen, sondern als METIS-Meldungen.
Wenn du also die Meldungen finden willst, die du über ›METIS getätigt hast, musst du unter ›METIS Bereich ›Meine Meldungen ›Meldungen suchen nachschauen.
–› Ausschüttungsbriefe
Deine Ausschüttungsbriefe findest du im T.O.M.-Portal unter ›Dokumente ›Ausschüttungsbriefe. Dort kannst du sie als PDF-Dateien anfordern und herunterladen. Eventuell dauert es nach dem offiziellen Ausschüttungstermin ein oder zwei Tage, bis der zugehörige Ausschüttungsbrief im Portal angezeigt wird.
Schritt 3: Zählmarken in deine Blogartikel einbauen
Um für deine Texte im Internet Tantiemen von der VG Wort ausgeschüttet bekommen zu können, muss dein Text eine bestimmte Länge (mindestens 1.800 Zeichen) haben und eine bestimmte Anzahl an Zugriffen verzeichnen (aktuell mindestens 1.500 Aufrufe pro Jahr). Und natürlich musst du der VG Wort auch die Möglichkeit einräumen, das Erreichen dieser Kriterien nachzuprüfen. Dazu kannst du dir im T.O.M. Zählmarken herunterladen, die du anschließend in deine Blogartikel einfügst.
Gehe im Onlineportal T.O.M. auf ›METIS (steht für: Meldesystem für Texte auf Internetseiten; reguläre Ausschüttung) ›Zählmarkenbestellung. Gib dort die Anzahl an benötigten Zählmarken an (ich wähle immer 100, du kannst sie nach und nach aufbrauchen) und wähle dann ‚Zählmarken bestellen‘.
Nun musst du noch ein bisschen Fleißarbeit leisten und in jeden deiner Blogartikel, den du später melden willst, eine dieser Zählmarken einbauen. In WordPress funktioniert das ganz einfach. Es gibt dafür das kostenlose Plugin Prosodia VGW OS, über das du die Zählmarken nach WordPress importieren kannst und pro Blogartikel dann nur noch ein Häkchen setzen musst. Scrolle dafür innerhalb deines Blogartikels ganz nach unten. Dort wurde mit der Aktivierung des Plugins ein zusätzlicher Bereich hinzugefügt. Sofern dein Artikel lang genug ist (also mindestens 1.800 Zeichen lang), kannst du durch Setzen des Häkchens eine Zählmarke zuweisen. Danach funktioniert alles weitere automatisch.
!! Hinweis: VG Wort und Datenschutz: Wenn du Zählmarken der VG Wort nutzt, musst du darüber natürlich in deiner Datenschutzerklärung informieren. Lies dir dazu am besten die Informationen entsprechender Rechtsseiten wie beispielsweise eRecht24 oder Dr. Schwenke durch.
Schritt 4: Deine Texte an die VG Wort melden
Einmal im Jahr musst du die Artikel, welche die Mindestzugriffszahl erreicht haben, über das Onlineportal T.O.M. melden. Das dauert pro Artikel ein bis zwei Minuten.
Meldeschluss & Termine:
› ohne Meldeschluss
- Belletristik und Kinderbücher
- Sachliteratur
› 31. Januar
- Hörfunk, Fernsehen
- Sprachtonträger
- Presse (Publikumszeitungen und -zeitschriften)
- Wissenschaftliche Publikationen
- METIS-Sonderausschüttung; hierzu gehören auch eBooks
› Anfang Juli
- Hauptausschüttung
› Ende September / Anfang Oktober
- Ausschüttung METIS (Texte im Internet)
Eine Übersicht der regelmäßigen Termine findest du auch hier.
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